Fragen?
Antworten!

Leistungen von LeWo

Alle Partner:innen reisen nur mit einem negativen Corona-Testergebnis nach Deutschland ein. Sollte dennoch eine Quarantäne notwendig werden, wird diese bei uns absolviert. Kosten, die in Verbindung mit der Quarantäne entstehen, werden vom Auftraggeber übernommen.

Lebenswertes Wohnen unterstützt seit 2007 Menschen, die in ihrer gewohnten Umgebung – im Kreise ihrer Lieben – weiter leben wollen und nicht in einer stationären Einrichtung.

Seit 2010 sind wir monatlich in den Heimatländern unterwegs, um den persönlichen Kontakt zu pflegen und neue Kontakte zu knüpfen. Sehr gute Erfahrungen haben wir mit zuverlässigen Partner:innen aus Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Bulgarien gemacht.

Bevor die Partner:innen in die Haushalte entsandt werden, erholen sie sich in der Regel ein bis zwei Tage in einer dafür eingerichteten Wohnung bei uns. Und während der Einsatzzeit halten wir regelmäßig Kontakt zu unseren Partner:innen und auch zu Ihnen.

Wir beraten Sie und Ihre Lieben vor Ort. Das Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Bei Entfernungen weiter als 100 km berechnen wir eine Spesenpauschale von 238,00 €.

Nach unserem Kennenlernen suchen wir anhand Ihres Anforderungsprofils eine geeignete Kraft aus und vereinbaren mit Ihnen den Anreisetermin.

Wir vermitteln in der Regel – nach unserem Kennenlernen – Ihre Unterstützung für zu Hause nach 2 bis 3 Wochen. Wir begleiten die neue Kraft zu Ihnen nach Hause und stellen Sie einander vor. In diesem Gespräch werden auch noch alle offenen Formalien geklärt.

In der Regel dauert der Einsatz der erfahrenen Partner:innen vor Ort zwei bis maximal drei Monate. Uns ist es wichtig, dass die Dienstleister:innen regelmäßig in der Heimat neue Kraft auftanken können. Wir vermitteln Ihnen dann gerne wieder eine neue Kraft. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass unsere Partner:innen gerne in die Familie zurückkehren, wenn man sich gut verstanden hat.

Fragen?
Antworten!

Pflege allgemein

Wir können Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Hilfestellungen anbieten, vom Aussuchen des Pflegestützpunktes, den Pflegeleistungs-Helfern, oder dem Empfehlen eines passenden Pflegedienstes.

Auch hierbei können wir Ihnen mit Informationen zur Seite stehen – Sie können sich bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen.

 

Hat Ihr Betrieb mehr als 15 Beschäftigte, können Sie sich z.B. bis zu sechs Monate von Ihrer Arbeit freistellen lassen. In diesem Fall sind unsere Partner:innen eine ideale Entlastung für Sie.

 

Voraussetzung: Die pflegebedürftige Person ist Pflegegrad zwei. Man kann z.B. bei Pflegegrad zwei noch im Hauptberuf bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.

 

Jeder hat ein Recht auf Erholung. Wenn Sie selbst pflegen und in den Urlaub fahren möchten oder selbst wegen Krankheit nicht pflegen können, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege, die sogenannte Verhinderungspflege.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung.

Ja, man kann um den neuen Bedürfnissen wieder gerecht zu werden, Umbaumaßnahmen beantragen. Die Pflegekasse bezuschusst, z.B. für Barrierefreiheit im Bad, bis zu 4.000,00 € pro Maßnahme und pro Jahr. Wichtig: Die Maßnahmen müssen vor Beginn, also bereits in der Planungsphase, beantragt werden.